Auf Empfehlung der Regionalbischöfe / Regionalbischöfinnen der Evangelischen Landeskirche gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP2-Maske) bei Gottesdiensten auf dem Weg zum und vom Platz.
Das Singen ohne Maske in Gotteshäusern ist wieder erlaubt. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist nicht erforderlich.